Noch vor einigen Jahren war es so, dass man, wenn man sein Riestergeld für sein Eigenheim nutzen wollte, dieses auf einem Konto in Deutschland stehen musste. Das Prozedere hat sich aufgrund der neuen Richtlinien der EU-Kommission jedoch mittlerweile geändert, denn die Kommission sah darin einen großen Verstoß gegen das europäische Recht. Aus diesem Grund hat sie Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben und dieser Klage wurde dann im Jahre 2009 auch stattgegeben. Somit kann das zur Verfügung stehende Riestergeld, auch wenn das Haus oder die Wohnung beispielsweise in Frankreich steht, nun auch für die ausländische Immobilie Verwendung finden.
Das hieß für Deutschland ab 2009, dass die Riester-Rente in vielen der wesentlichen Punkte abgeändert werden musste. Gerade der Punkt, der die Riester-Rente an den deutschen Wohnsitz knüpfte, musste geändert werden, sodass beispielsweise auch Grenzgänger, Personen die zwar in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen, aber in Frankreich den Wohnsitz unterhielten und deshalb ihre Einkommenssteuer auch dort zahlten, nun die Vergünstigungen der Riester-Rente genießen konnten. Mit der Änderung des Vertrages wurde auch beschlossen, dass Pensionäre, die beispielsweise ihren Ruhestand in Frankreich genießen, ihre Riesterzulagen behalten dürfen.
Im Internet finden Interessenten mittlerweile reichlich Informationen über die Förderung der Eigenheime, die sich im Ausland befinden. Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist die Riester-Rente tatsächlich kompatibel für die EU geworden. Viele weitere wichtige Tipps darüber findet man auch unter Wohn-Riester.net. Auch viele Foren und die Fachpressen setzen sich mit diesem Thema auseinander, welches teilweise doch irritierend ist aufgrund der für viele Menschen unverständlichen Fachausdrücke, bzw. unverständlichen und umständlichen Erklärungen.
Wichtig ist nur zu wissen, dass durch die EU-Vorschriften, die nun EU-kompatible sind, der Weg frei steht, um in das EU-Ausland umzuziehen oder dort eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen und trotzdem noch in den Genuss des Riestergeldes zu kommen.